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Wichtige Information!

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Kooperation zwischen Rhein-Erft-Kreis und den Tierschutzverbänden.

Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises hat, nach langjährigen Bemühungen von Tierschützern, in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 die Katzenschutzverordnung einstimmig verabschiedet. Die Verordnung ist seit dem 15. Januar 2020 in Kraft.

Damit wurde eine Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen im Rhein-Erft-Kreis eingeführt. Katzenbesitzer sind jetzt verpflichtet, ihre sogenannten Freigänger registrieren und bei Tierärzten kennzeichnen und kastrieren zu lassen. Katzenbesitzer reiner Hauskatzen ohne Freigang sind davon nicht betroffen.

Tierhalter, die ihre Tiere nicht registrieren, kastrieren und kennzeichnen lassen, müssen mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro rechnen.

Anlass der Einführung der Verordnung sind die Lebensumstände der hohen Anzahl wildlebender Katzen im Kreisgebiet. Viele dieser Tiere sind verwahrlost, oft krank und von Flöhen oder Würmern befallen. Sie leiden an Infektionskrankheiten, Parasiten, Verletzungen oder chronischen Erkrankungen.

Die hohe Zahl der Tiere ist Ergebnis der unkontrollierten Vermehrung freilaufender Hauskatzen und verwilderter Katzen, die von zahlreichen Tierschutzvereinen an den bereits seit vielen Jahren betriebenen Futterstellen beobachtet werden.

Bei einem offiziellen Termin am 27. Januar 2020 im Kreishaus Bergheim, wurde nun die neue Zusammenarbeit zwischen Kreisverwaltung und örtlichen Tierschutzvereinen durch die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages besiegelt und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Pressemitteilung Katzenschutzverordnung

Die Vereine unterstützen damit künftig das Kreisveterinäramt und sind somit berechtigt, freilebende bzw. freilaufende Katzen zu fangen und vorübergehend in Obhut zu nehmen, um sie kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Zudem erhalten sie Unterstützung durch die Verwaltung, wenn zum Einfangen wilder Katzen z.B. private Grundstücke oder Firmengelände betreten werden müssen.

Gleichzeitig erhalten die Vereine durch die nun bestehende Kooperation mit dem Kreis mehr Rechtssicherheit und finanzielle Unterstützung für ihre Tätigkeit.

Der Kreis hat nun zusammen mit den Tierschützern die Verantwortung dafür übernommen, das Leben der freilebenden Katzen im Kreis möglichst zu verbessern. Die verpflichtende Kennzeichnung, Registrierung und Kastration ist auch im Interesse aller privaten Katzenhalterinnen und Katzenhaltern erfolgt, da registrierte Katzen jetzt unmittelbar ihrem Halter zugeordnet und zu ihnen zurückgeführt werden können.